Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Domainrecht
Bei
der
Wahl
einer
Domain
ist
der
Anmelder
grundsätzlich
frei.
Es
sind
lediglich
die
Vorgaben
der
jeweiligen
Registrierungsstellen
(in
Deutschland
die
DeNIC
eG
)
einzuhalten.
Diese
prüfen
nicht,
ob
der
von
dem
Anmelder
beantragte
Name
die
Rechte
eines
Dritten
beeinträchtigt.
Diese
Prüfung
müssen
Sie
entweder
selbst
übernehmen
oder Sie beauftragen mich mit der rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Domain.
Rechtliche
Probleme
können
sich
vor
allem
daraus
ergeben,
das
der
von
Ihnen
angemeldete
Name
gegen
das
Namens-
Kennzeichnungs-
oder
Markenrecht
Dritter
verstößt.
Unter
Umständen
kann
die
Domain
auch
gegen
das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere zu beachtenden Regeln verstoßen.
Handelt
es
sich
bei
dem
Inhaber
der
Domain
um
eine
Privatperson
oder
eine
im
hoheitlichen
Bereich
handelnde
juristische
Person,
so
sind
die
§§
14
und
15
MarkenG
sowie
§
1
UWG
in
der
Regel
nicht
anwendbar.
Aber
auch
eine
Privatperson
kann
durch
ihr
Handeln
im
Internet
unter
Umständen geschäftsmäßig auftreten. (Bannerwerbung, Verkauf einer Domain)
Das
allgemeine
Namensrecht
ergibt
sich
aus
§
12
BGB.
Dieser
schützt
Namen
natürlicher
Personen
sowie
Berufs-
und
Künstlernamen,
als
auch
Namen juristischer Personen (insbesondere Firmennamen).
Um namensrechtliche Verletzungen zu vermeiden, sollte bei der Wahl der Domain folgendes beachtet werden:
•
keine Namen von Unternehmen
•
keine Namen von Prominenten oder Künstlernamen
•
keine Städtenamen oder Gemeinden
•
keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
Die
Gerichte
haben
sich
inzwischen
oftmals
damit
beschäftigen
müssen,
wem
die
besseren
Rechte
an
Domains
zukommt.
In
den
meisten
Fällen
kann
ein
sachkundiger
Anwalt
deshalb
seinen
Mandanten
Auskunft
erteilen,
ob
sich
der
Streit
um
die
Domain
lohnt,
da
er
aufgrund
der
bereit
ergangenen
Urteile
abschätzen
kann,
wie
ein
Rechtsstreit
ausgehen
kann.
Er
weiß,
wie
KK-Anträge
oder
Dispute-Anträge
zu
stellen
sind,
und
welche Unterlagen benötigt werden.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht